Wissenswertes über:
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten zu identifizieren und zu minimieren.
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst dabei die Bewertung von Risiken und Chancen im Betrieb. Dabei werden alle Tätigkeiten und Prozesse in Bezug auf mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten untersucht. Zu den Gefährdungen können beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, die Verwendung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten, psychische Belastungen oder unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten gehören.
Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Gefährdungen erkannt und minimiert werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten verändern, beispielsweise durch den Einsatz neuer Arbeitsstoffe oder Arbeitsmittel, Veränderungen in der Arbeitsstätte oder aufgrund von Unfällen oder neuen Vorschriften.
Die Gefährdungsbeurteilung ist auch im Hinblick auf die betriebliche Gesundheitsförderung von großer Bedeutung. Sie dient dazu, das Arbeitsumfeld gesundheitsgerecht zu gestalten und Ausfallzeiten zu minimieren. Eine gute Reputation als Arbeitgeber kann durch eine aktuelle und gründliche Gefährdungsbeurteilung gestärkt werden.
Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können beispielsweise Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte oder auch externe Beratungsunternehmen beauftragt werden.