Gefährdungsbeurteilung nach dem BGHW - Support Consulting

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Wissenswertes über:

Gefährdungsbeurteilung nach dem BGHW - Support Consulting

BGHW Gefährdungsbeurteilung

Die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) ist eine gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe des Handels, der Dienstleistungen und der Warenlogistik. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Diese dient der Identifikation von Gefährdungen und der anschließenden Bewertung von Risiken und Chancen im Betrieb.

Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, mögliche Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen und zu bewerten. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und muss von allen Betrieben durchgeführt werden, die im Zuständigkeitsbereich der BGHW liegen. Dazu gehören insbesondere Betriebe im Einzel-, Groß- und Außenhandel, in der Warenlogistik und im Dienstleistungsbereich.

Die Beurteilung muss bereits vor Aufnahme der Tätigkeit dokumentiert sein und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Sollten sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändern, muss die Gefährdungsbeurteilung umgehend aktualisiert werden. Dies kann beispielsweise durch neue Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Arbeitsabläufe, Veränderungen in der Arbeitsstätte oder auch Unfälle, Hinweise auf bekannt gewordene Belastungen oder neue Vorschriften erforderlich werden.

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die Identifizierung von Gefährdungen und die anschließende Bewertung von Risiken und Chancen. Hierbei müssen alle möglichen Gefährdungen berücksichtigt werden, die sich aus der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen, der Gestaltung, Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit.

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