Wissenswertes über:
Grundbetreuung Arbeitsschutz nach DGUV V2
Grundbetreuung Arbeitsschutz nach DGUV V2
Die Grundbetreuung Arbeitsschutz ist eine regelmäßige Unterstützung von Betrieben bei der Umsetzung der arbeitsmedizinischen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben. Sie beinhaltet die regelmäßige Betreuung und Beratung durch eine qualifizierte Person, die sich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz kümmert. So umfasst sie die Betreuung durch einen Betriebsarzt und einen Sicherheitsfachkraft und ist Teil der DGUV Vorschrift 2 "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sicherheit bei der Arbeit". Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb in sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen arbeiten können.
Was umfasst die Grundbetreuung Arbeitsschutz?
- Regelmäßige Betriebsbegehungen und Gefährdungsanalysen mit Dokumentation
- Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnissen und Explosionsschutzdokumenten
- Beratung zu arbeitsmedizinischen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen
- Ansprechpartner für die Geschäftsleitung, Abteilungsleiter und Mitarbeiter
- Anwesenheit bei Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Unterstützung bei der Durchführung von Arbeitssicherheitsunterweisungen
- Betriebsbegehungen mit Berichterstellung an die Geschäftsleitung oder die zuständigen Mitarbeiter
- Beurteilung von neuen/alten Maschinen und Arbeitsabläufen im Hinblick auf sicherheitstechnische Mängel
Betriebsärztliche Betreuung
Ein wichtiger Bestandteil der Grundbetreuung ist die betriebsärztliche Betreuung. Dabei handelt es sich um eine regelmäßige, prophylaktische Untersuchung der Beschäftigten, um eventuelle gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Der Betriebsarzt kann darüber hinaus auch bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen unterstützen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Sicherheitstechnische Betreuung
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Grundbetreuung ist die sicherheitstechnische Betreuung. Hierbei geht es um die Prüfung und Überwachung von Maschinen und Anlagen, um sicherzustellen, dass diese den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen.
Neben der regelmäßigen Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen gehört auch die Durchführung von Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten zu den Aufgaben der Grundbetreuung Arbeitsschutz. Durch die Schulungen und Unterweisungen werden die Beschäftigten über mögliche Gefahren im Betrieb informiert und sensibilisiert, wodurch das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verringert werden kann.